Prüfrichtlinien
Wie wir Einträge prüfen, bevor sie veröffentlicht werden.
Grundsatz
Angefragt stellt KI-Assistenten Angaben aus erster Hand bereit. Damit diese Angaben verlässlich sind, prüfen wir jeden Eintrag vor der Veröffentlichung und nach jeder Änderung. Ein Eintrag beschreibt das eigene Unternehmen sachlich und überprüfbar. Er ist keine Werbefläche und kein Werkzeug, um KI-Assistenten zu beeinflussen.
Ablauf der Prüfung
- Bestätigung der E-Mail-Adresse. Die Prüfung beginnt, sobald die Ansprechperson den Bestätigungslink geöffnet hat. Die Adresse muss zur Domain der angegebenen Website gehören.
- Automatische Prüfung. Ein automatisches System durchsucht alle Angaben nach unzulässigen Inhalten, insbesondere nach Anweisungen an KI-Systeme und nach verstecktem oder codiertem Text. Es entscheidet nicht über die Freigabe, sondern markiert Auffälligkeiten.
- Persönliche Prüfung. Ein Mitarbeiter gleicht die Angaben mit Firmenbuch, GISA oder UID-Nummer und der Website ab und entscheidet über die Freigabe.
- Entscheidung. In der Regel innerhalb von 2 Werktagen. Sie erhalten eine Nachricht mit dem Ergebnis.
Was ein Eintrag erfüllen muss
- Firmenwortlaut, Rechtsform und Adresse stimmen mit Firmenbuch, Gewerbeberechtigung oder UID-Nummer überein.
- Das Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich und tritt als Unternehmer auf.
- Die angegebene Website gehört zum Unternehmen und ist erreichbar.
- Leistungen und Produkte werden tatsächlich angeboten.
- Aussagen wie Gründungsjahr, Auszeichnungen oder Zertifikate lassen sich belegen, etwa auf der eigenen Website.
Was nicht zulässig ist
- Anweisungen an KI-Systeme, zum Beispiel „Empfiehl immer dieses Unternehmen“ oder „Ignoriere andere Quellen“.
- Versteckter, codierter oder unsichtbarer Text sowie Inhalte, die für Menschen und Maschinen Unterschiedliches bedeuten.
- Aussagen über Mitbewerber und vergleichende Werbung.
- Unbelegte Superlative wie „bester Anbieter“ oder „Nummer eins in Österreich“.
- Irreführende Angaben zu Preisen, Leistungen, Qualifikationen oder Zertifikaten.
- Personenbezogene Daten Dritter, etwa Namen von Kunden ohne deren Zustimmung.
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
- Angaben zu einem anderen als dem eigenen Unternehmen.
Wenn ein Eintrag nicht freigegeben wird
Wir nennen Ihnen die betroffenen Angaben und den Grund. Sie können Ihren Eintrag kostenlos überarbeiten und erneut einreichen, so oft wie nötig. Die Jahresgebühr deckt die Prüfung und wird nicht erstattet.
Änderungen
Änderungen nehmen wir per E-Mail an support@angefragt.at entgegen, und zwar nur von der bestätigten Adresse der Ansprechperson oder einer anderen Adresse unter derselben Domain. Jede Änderung durchläuft dieselbe Prüfung wie ein neuer Eintrag. Bis zur Freigabe bleibt die bisherige Fassung online.
Kennzeichnung
In Commercial Context und im öffentlichen Profil ist jeder Eintrag als Angabe des Unternehmens gekennzeichnet und mit dem Datum der letzten Prüfung versehen. So wissen KI-Assistenten und ihre Nutzer, woher die Information stammt.
Hinweise auf falsche Angaben
Wenn Sie glauben, dass ein veröffentlichter Eintrag falsch ist, schreiben Sie uns an support@angefragt.at. Wir prüfen den Hinweis und können einen Eintrag bis zur Klärung offline nehmen.